AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen von EINHUNDERT Business Evolution für die Durchführung von Coachings, Seminaren, Schulungen, Workshops, Vorträgen und damit zusammenhängenden Leistungen

1.) Anwendungsbereich und Begriffe

a.) Diese Vertragsbedingungen gelten zwischen EINHUNDERT Business Evolution, Daniel Lotz B2B Beratung, Herr Daniel Lotz, Maßholderstr. 5, D-35080 Bad Endbach (im Folgenden EINHUNDERT Business Evolution) und ihren Kunden. Kunden sind Unternehmer im Sinne von § 14 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs (BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Unsere Angebote richten sich nicht an Verbraucher. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages. Wir erlauben uns die Freiheit, Anfragen von Kunden zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die nachfolgenden Bedingungen ergänzen die vertraglichen Regelungen für die Durchführung von Coachings, Seminaren, Schulungen, Workshops, Vorträgen (nachfolgend nur noch „Coaching“ genannt). Sie erfassen ebenfalls sämtliche damit zusammenhängenden Leistungen.

Kunden sind sowohl der Auftraggeber des Dienstleistungsvertrages als auch der
Coachingempfänger/Klient, soweit diese nicht ohnehin in einer Person zusammenfallen. Der Auftraggeber verpflichtet sich jedoch, das Umfeld des Klienten in einer Weise zu gestalten, dass der Klient jederzeit freiwillig und eigenverantwortlich darüber entscheiden kann, welche Informationen und Dienstleistungen er EINHUNDERT Business Evolution als Auftragnehmer mitteilen möchte.

b.) Sollte der Kunde eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, so gelten diese gegenüber EINHUNDERT Business Evolution nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich oder in Textform bestätigt wurden. Für Folgeaufträge und dauerhafte Vertragsbeziehungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EINHUNDERT Business Evolution in der jeweils aktuellen Fassung, und zwar auch dann, wenn bei späteren Aufträgen nicht erneut auf sie hingewiesen wird.

2.) Vertragsinhalt

a.) Der Inhalt des Coachings ergibt sich aus:
• dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung, ggf. nebst Modifikationen,
• dem Vertrag,
• den nachstehenden Bedingungen und
• dem aktuellen Coachingprogramm

Bei Widersprüchen gelten die Bestimmungen in der vorstehenden Reihenfolge.

b.) Das Coaching findet beim Kunden, in den Räumen von EINHUNDERT Business Evolution, online über Microsoft Teams oder in hierfür gebuchten externen Veranstaltungsräumen statt. Im ersteren Fall stellt der Kunde geeignete Räume zur Verfügung. Die notwendige Ausstattung, die die Räume für das Coaching aufweisen müssen, wird jeweils einzelvertraglich festgelegt. Die Vorbereitung der Coachingräume beim Kunden, technischen Hilfsmittel, Verpflegung und sonstigen Rahmenleistungen, die für die Durchführung des Coachings benötigt werden, gehören nicht zu den vertraglichen Leistungen von EINHUNDERT Business Evolution. Diese Leistungen werden vom Kunden erbracht oder müssen gesondert beauftragt werden.

c.) Der Coaching-Vertrag ist ein Dienstvertrag. Ein Angestelltenverhältnis wird nicht begründet. Geschuldet ist die Tätigkeit, nicht jedoch das Erreichen eines bestimmten Erfolges.

d.) Die Teilnehmerzahl kann begrenzt sein. Das Nähere regelt der jeweilige Vertrag.

3.) Vertragsschluss

EINHUNDERT Business Evolution erstellt auf Anfrage nach den ersten Informationen des Kunden ein individualisiertes, schriftliches oder textförmliches Angebot. Nimmt der Kunde dieses Angebot durch schriftliche Erklärung oder Erklärung in Textform an, kommt der Vertrag zu den darin vereinbarten individuellen und den hier aufgeführten allgemeinen Bedingungen zustande. Modifikationen gelten so lange als neues Angebot, bis eine der Parteien es ohne Änderungswünsche annimmt. Mündliche Nebenabreden benötigen der Bestätigung in Textform oder Schriftform.

4.) Rücktritt, Rückzahlung, Ausfallregelung

a.) Ein Rücktritt vom Vertrag kann nur durch schriftliche Erklärung erfolgen. Storniert der Kunde das Coaching, berechnet EINHUNDERT Business Evolution folgende Entschädigungen:

• bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 25 % des Honorars,
• bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 50% des Honorars,
• bis 1 Woche vor dem vereinbarten Termin: 75 % des Honorars;
• danach: Für Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt wird das vollständige Honorar abzüglich der aufgrund der Stornierung ersparten Aufwendungen in Rechnung gestellt.
Ausschlaggebend für die Berechnung der Fristen ist der Zugang der Absage bei EINHUNDERT Business Evolution, nicht deren Absendung. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass kein Schaden bzw. ein geringerer Schaden eingetreten ist.

b.) Kann das Coaching aufgrund von höherer Gewalt, technischen Störungen, krankheitsbedingtem Ausfall der Teilnehmer/Kunden oder aus anderen vergleichbaren Gründen nicht stattfinden, wird der
Kunde EINHUNDERT Business Evolution umgehend – auch telefonisch – benachrichtigen und mit
EINHUNDERT Business Evolution schriftlich oder in Textform (einen) für beide Seiten passenden Ausweichtermin(e) vereinbaren. Die Auslastung von EINHUNDERT Business Evolution wird dabei besonders berücksichtigt. Kann der Kunde selbst keinen Ausweichtermin anbieten, so erhält
EINHUNDERT Business Evolution lediglich 50 % des vereinbarten Honorars; der Kunde und EINHUNDERT Business Evolution werden im Übrigen von der Leistung bezüglich des ausgefallenen Coachings frei.

c.) EINHUNDERT Business Evolution verpflichtet sich, die vereinbarten Coachingzeiten einzuhalten. Bei krankheitsbedingter Verhinderung wird EINHUNDERT Business Evolution den Kunden umgehend – auch telefonisch – benachrichtigen und mit dem Kunden schriftlich oder in Textform (einen) für beide Seiten passenden Ausweichtermin(e) ggf. auch mit einem von EINHUNDERT Business Evolution beauftragten Dritten vereinbaren. EINHUNDERT Business Evolution sichert dabei zu, bei der Auswahl der von ihr beauftragten Ersatzperson sowohl die fachliche Eignung als auch das aktuelle CoachingKonzept zu berücksichtigen.
Äußert sich der Kunde nicht oder lehnt er es ab, das Coaching wenigstens zu verschieben, wird EINHUNDERT Business Evolution gegenüber dem Kunden von der vertraglichen Leistung frei. Das Coachinghonorar abzüglich der Aufwendungen wird von EINHUNDERT Business Evolution wird zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Dem krankheitsbedingten Ausfall gleichgestellt sind unerwartete technische Pannen im Betrieb von EINHUNDERT Business Evolution, Ausfall der Reiseverbindungen oder Verzögerungen hierbei, höhere Gewalt usw.

d.) Zu den Aufwendungen von EINHUNDERT Business Evolution gehören insbesondere auch das Erstellen oder Anpassen der individuellen Coachingunterlagen sowie das Ausarbeiten des auf den jeweiligen Kunden zugeschnittenen Coachingkonzeptes und die Reisekosten.

5.) Honorar, Zahlungsbedingungen

a.) Das Honorar wird jeweils einzeln vertraglich festgelegt. Die Preise werden auf Anfrage mitgeteilt. Die Mehrwertsteuer wird entsprechend ausgewiesen.

b.) Der Kunde trägt die Kosten der Anreise, ggf. Unterbringung und Verpflegung der CoachingsLeitung von EINHUNDERT Business Evolution. Die Kosten öffentlicher Verkehrsmittel werden gegen Vorlage des Beleges bis zur Höhe der Bahnfahrt 1. Klasse (Flugzeug ggf. nach Abstimmung) einschließlich IC, EC bzw. ICE-Zuschläge erstattet. Für Reisekosten, die im unmittelbaren
Zusammenhang mit dem Coaching stehen, erhält EINHUNDERT Business Evolution auf Vorlage einer Aufstellung für PKW-Fahrten eine Kilometerpauschale in Höhe von 1,00 € pro Kilometer. Die tatsächlich angefallenen Ausgaben werden dem Kunden mit dem jeweils hierfür bei Vorauslage entrichteten Mehrwertsteuersatz in Rechnung gestellt.

c.) Auslagen von EINHUNDERT Business Evolution, die im direkten Zusammenhang mit der
Vorbereitung des Coachings stehen, sind mit dem Honorar abgedeckt. Dazu zählen insbesondere die für das Coaching zu erstellenden Material-Vorlagen oder die Anpassung des Konzeptes. Im Falle eines Rücktritts oder krankheitsbedingten Ausfalls werden sie als Aufwendungen mit 50 % des Honorars in Rechnung gestellt.

d.) Bei Vertragsschluss ist auf eine Vorschussrechnung 50 % des Honorars im Voraus zu entrichten. EINHUNDERT Business Evolution kann bei umfangreichen Coachings verlangen, dass über Anzahlung bei Vertragsschluss ein weiterer angemessener Vorschuss auf eine Teilrechnung gezahlt wird. Die Bezahlung der Restsumme erfolgt spätestens 14 Tage nach Stellung der Endabrechnung auf das dort angeführte Konto EINHUNDERT Business Evolution. Bereits geleistete Zahlungen werden bei der Endabrechnung selbstverständlich berücksichtigt.

e.) Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht EINHUNDERT Business Evolution ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt unberührt. EINHUNDERT Business Evolution ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Kunden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist
EINHUNDERT Business Evolution berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen. Ist der Kunde im Verzug, behält sich EINHUNDERT
Business Evolution vor, ggf. die Ausführung noch laufender Arbeiten zu unterbrechen. Gerät der Kunde mit mehr als zwei Raten in Verzug, darf EINHUNDERT Business Evolution sämtliche vertraglichen Beziehungen mit sofortiger Wirkung kündigen und alle Leistungen – seien sie fällig oder nicht – sofort abrechnen. Die vereinbarten Rechte an dem vertraglichen Leistungsgegenstand EINHUNDERT Business Evolution gehen erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen aus allen geschäftlichen Beziehungen mit dem Kunden auf diesen über.

f.) Die Abtretung von Rechten und die Übertragung von Pflichten des Kunden sind nur mit schriftlicher oder textförmlicher Zustimmung von EINHUNDERT Business Evolution zulässig. Die Aufrechnung gegen Forderungen von EINHUNDERT Business Evolution auf Leistungsentgelte ist seitens des Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

6.) Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt EINHUNDERT Business Evolution rechtzeitig vorher (diese Fristen werden hinsichtlich besonders wichtiger Elemente ggf. einzelvertraglich geregelt) diejenigen Daten, Informationen und Einrichtungen zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der Leistung von EINHUNDERT Business Evolution nötig sind. Der Kunde ist grundsätzlich verpflichtet, von sich aus auch rechtzeitig alle coachingnotwendigen Unterlagen, Daten oder Informationen, Vorgänge oder Abläufe zur Kenntnis zu bringen.

7.) Gewährleistung

a.) EINHUNDERT Business Evolution ist grundsätzlich zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Coachings verpflichtet. Weitergehende Ausführungswünsche müssen bereits im Vertrag eindeutig bezeichnet worden sein. EINHUNDERT Business Evolution übernimmt nur dann eine Gewähr für eine bestimmte Art von Coaching, wenn dies gesondert vereinbart wurde. Garantien werden in keiner Hinsicht gegeben. Geschuldet ist das Tätigwerden, kein bestimmter Erfolg. Zielvereinbarungen dienen lediglich als Tätigkeitsbeschreibung. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsreglungen.

b.) Beanstandungen sind EINHUNDERT Business Evolution umgehend nach Bekanntwerden, spätestens jedoch während des Coachings anzuzeigen, um Berücksichtigung finden zu können. Der mündlichen Mangelanzeige muss unverzüglich eine schriftliche oder textförmliche folgen, welche die Beanstandung hinreichend konkretisiert und belegt. Bei Nichtbeachtung dieser Voraussetzungen werden Ansprüche des Kunden zurückgewiesen. Nach Abschluss des Coachings können keine Ansprüche wegen Mängeln mehr geltend gemacht werden; hilfsweise gilt: spätestens nach Ablauf von 6 Monaten nach Abschluss des Coachings sind sämtliche Ansprüche verfallen.

c.) Hat der Kunde es versäumt, die notwendigen Materialien und/oder Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, gehen sämtliche diesbezüglichen Mängel zu seinen Lasten und begründen keinerlei Ansprüche gegen EINHUNDERT Business Evolution.

8.) Haftung

a.) EINHUNDERT Business Evolution haftet nur im Rahmen der firmeneigenen Haftpflichtversicherung für Schäden, die in Erfüllung der Dienstleistungsverpflichtung an Rechtsgütern des Kunden entstehen und nur insoweit, als EINHUNDERT Business Evolution Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Für Schäden, die der Kunde nicht unverzüglich meldet, entfällt die Haftung. Schadenersatz kann von EINHUNDERT Business Evolution nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden.
Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadenersatz auf die Höhe des vereinbarten Entgelts begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen. Ansonsten wird der
Schadenersatzanspruch – soweit zulässig – bei Personen- und Sachschäden auf pauschal 3.000.000,00 €, bei Vermögensschäden auf 100.000,00 € und bei Umweltschadens-Basisversicherung auf 3.000.000,00 € beschränkt. EINHUNDERT Business Evolution ist versichert bei den NÜRNBERGER Versicherungen, Ostendstraße 100, D-90334 Nürnberg. Die Versicherung ist Deutschlandweit zeitlich unbegrenzt und Europaweit zeitlich unbegrenzt, im nichteuropäischen Ausland begrenzt auf 5 Jahre seit 2021 gültig.

Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Sollte EINHUNDERT Business Evolution oder dessen Erfüllungsgehilfen Kardinalpflichten durch leichte
Fahrlässigkeit verletzen, ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, durch deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht wird und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

b.) Auf Wunsch des Kunden ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen.

c.) EINHUNDERT Business Evolution haftet nicht für Schäden, die während des Coachings durch oder im Betrieb des Kunden entstehen. Soweit eine Anleitung oder Aufsicht innerhalb des Betriebs oder beim Kunden vor Ort notwendig sein sollte – bspw. bei praktischen Übungen am Einsatzort der Teilnehmer – wird der Kunde hierfür selbst Sorge tragen. Gleiches gilt für sämtliche Wege und alle Gefahrenquellen, die während des Coachings zu passieren sind.

d.) EINHUNDERT Business Evolution haftet nicht für Datenübermittlungsstörungen, die außerhalb des eigenen Verantwortungsbereiches entstehen. EINHUNDERT Business Evolution haftet ferner nicht für die Übermittlung von Viren und durch sie verursachte Schäden, soweit EINHUNDERT Business Evolution ihre Computer, Software und Dateien regelmäßig durch ein entsprechendes Anti-VirenProgramm überprüfen lässt, Updates regelmäßig durchführt und der Schutz durch eine Firewall besteht. EINHUNDERT Business Evolution haftet ebenfalls nicht für unbefugte Zugriffe Dritter auf Daten des Kunden. Schließlich haftet EINHUNDERT Business Evolution auch nicht für die Sicherheit der Daten bei der Übermittlung per E-Mail.

e.) Jeder Kunde trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Dienstleistung. Die Dienstleistungen EINHUNDERT Business Evolution sind keine Psychotherapie und können diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzte eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus und erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr.

f.) Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen EINHUNDERT Business Evolution.

9.) Vertraulichkeit, Datenspeicherung

a.) EINHUNDERT Business Evolution garantiert völlige Verschwiegenheit bezüglich aller erkennbar geheimen internen Details, die ihm der Kunde während der Vertragslaufzeit zur Kenntnis bringt.

Ergänzend können im Rahmen der Auftragsverhandlungen auch konkrete
Verschwiegenheitsverpflichtungen bestimmt und durch die Auftragsbestätigung des Beraters vertraglich fixiert werden.

b.) Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig, digital gespeichert und verwaltet werden. Sämtliche weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren allgemeinen Datenschutzhinweisen, den Datenschutzhinweisen für Meetings via Microsoft Teams und der Datenschutzerklärung unserer Internetseite unter https://www.einhundert-businessevolution.de/datenschutzerklaerung/

c.) Soweit zwischen den Vertragsparteien über unverschlüsselte Medien oder normale E-Mail kommuniziert wird, wird die zugesicherte Vertraulichkeit durch die in Punkt 8.d.) dargestellten technischen Rahmenbedingungen begrenzt.

10.) Urheberrecht, Nutzungsrecht

a.) EINHUNDERT Business Evolution bestätigt nach bestem Wissen und Gewissen, dass die Coachingunterlagen frei von Rechten Dritter sind, soweit nicht etwas anderes ausgewiesen ist. Der
Kunde sichert zu, dass ggf. von ihm zur Verfügung gestelltes Material und/oder diesbezüglich an EINHUNDERT Business Evolution übermittelte Informationen frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde überträgt mit Vertragsschluss EINHUNDERT Business Evolution alle für die Durchführung des Coachings erforderlichen Rechte im notwendigen Umfang. Der Kunde stellt EINHUNDERT Business Evolution diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter frei.

b.) Sämtliches vertragsgegenständliches Knowhow, das im Zuge des Coachings entsteht oder in dieses durch EINHUNDERT Business Evolution eingebracht wird, bleibt in der exklusiven Verwertung EINHUNDERT Business Evolution. Die zum Coaching ausgegebenen Unterlagen sowie die von EINHUNDERT Business Evolution zur Verfügung gestellten Techniken und Übungen dürfen nur mit der ausdrücklichen Zustimmung von EINHUNDERT Business Evolution vervielfältigt werden. Eine
Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige, schriftliche oder textförmliche Zustimmung von
EINHUNDERT Business Evolution ausgeschlossen. Hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Materialien wird dem Kunden lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Abwicklung des Coachings übertragen.

c.) Das Coaching ist nur als Direktleistung gedacht, soweit einzelvertraglich nichts anderes geregelt ist. Aufzeichnungen oder Mitschneiden bedürfen der vorherigen schriftlichen oder textförmlichen Zustimmung EINHUNDERT Business Evolution. Gleiches gilt für die weitere Vermarktung.

d.) EINHUNDERT Business Evolution behält sich Urheberrechte und Nutzungsrechte soweit wie möglich vor.

11.) Schlussbestimmungen

a.) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so werden die übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die jeweilige gesetzliche Vorschrift. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

b.) Für alle Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist 35037 Marburg.

Stand der AGB: 13.06.2021